Willkommen bei Bedenkenanmeldung nach § 4 (3) VOB/B

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der schiefe Turm von Pisa
Die unterlassene Bedenkenanmeldung ist die „Wunderwaffe“ der Bauherrn und Architekten gegen die Bauunternehmer.

Wann immer der Architekt falsch geplant oder der Bauherr etwas gewollt hat,
dass nicht funktioniert, wird der Schwarze Peter dem Bauunternehmer zugeschoben.

Er hätte rechtzeitig Bedenken anmelden müssen.
Leider sehen die Gerichte das meist genauso und
der Bauunternehmer muss teuer nachbessern.

An Hand der häufigsten Baufehler habe ich nach über 30 jähriger Erfahrung am Bau und nach über 15 jähriger Erfahrung
als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden für viele Gewerke die wichtigsten Punkte für Bedenkenanmeldungen
aus den Bereichen Hochbau und nichttechnischer Ausbau vorbereitet.
Diese „Bedenkenanmeldungen“ können Sie wie Checklisten unentgeltlich benutzten.
Allerdings hafte ich in keinem Fall für Schäden, die bei Verwendung dieser Bedenkenanmeldungen entstehen könnten.

Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass es Möglichkeiten gibt, Bauherrn, Architekten und Gerichte davon zu überzeugen,
dass die unterlassene Bedenkenanmeldung doch nicht zur Nachbesserungspflicht des Bauunternehmers führt.


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