Verformungen des Verbaus
Der von Ihnen gewählte Verbau wird sich unter der Belastung durch Erddruck besonders im oberen Bereich verformen. Dies kann zu Absenkungen des Bodens im angrenzenden Bereich führen. Da Sie unmittelbar im betroffenen Bereich die Aufstellung eines Turmdrehkranes planen (oder sich unmittelbar im betroffenen Bereich ein Gehweg oder eine Straße befindet), melden wir hier Bedenken nach § 4 (3) VOB/B an. Hier können Schäden nicht sicher vermieden werden. Wir bitten Sie uns gegenüber schriftlich bis zum xx.xx.xxxx zu erklären, dass Sie für eventuell eintretende Schäden aufkommen werden.
Fehlende Beweissicherung an Nachbargebäuden
Vor Ausführung der von Ihnen beauftragten Verbauarbeiten / Ramm- Rüttel und Pressarbeiten haben wir festgestellt, dass sich in Einflussbereich der Arbeiten Bestandsgebäude befinden. Diese Gebäude weisen bereits jetzt Schäden auf. Nach unseren Informationen wurden diese Schäden jedoch bisher nicht im Rahmen einer Beweissicherung erfasst. Wir melden dagegen Bedenken nach § 4 (3) VOB/B an, da es ohne Beweissicherung schwer bis unmöglich sein dürfte, auch unberechtigte Forderungen der Nachbarn abzuwehren. Bitte veranlassen Sie bis spätestens zum xx.xx.xxxx eine solche Beweissicherung, da wir sonst die Arbeiten nicht ausführen können
Fehlende Medienfreimeldung
Zu den geplanten Verbauarbeiten / Ramm- Rüttel und Pressarbeiten liegt uns noch keine Freimeldung vor. Es könnte möglich sein, dass sich im zu bearbeitenden Bereich Leitungen der Elektroenergieversorgung, der Telekommunikation und /oder Gas-, Wasser-, Fernwärmeleitungen oder ähnliches befinden. Wir melden deshalb Bedenken nach § 4 (3) VOB/B an und bitten Sie, uns bis spätestens zum xx.xx.xxxx schriftlich zu bestätigen, dass sich im gesamten zu bearbeitenden Bereich keine solchen Objekte befinden. Vor Vorlage dieser Bestätigung können wir mit den Arbeiten nicht beginnen.
Erschütterungen
Bei den von Ihnen beauftragten Verbauarbeiten / Ramm- Rüttel und Pressarbeiten kann es insbesondere in Abhängigkeit von möglicherweise anzutreffenden Bodenhindernissen zu bauschädlichen Erschütterungen kommen. Bisher sind keine Erschütterungsmessungen beauftragt. Dagegen melden wir Bedenken nach §4 (3) VOB/B an und bitten Sie Erschütterungsmessungen mit sofortiger Alarmgebung bei Überschreitung der Grenzwerte nach DIN 4150 zu beauftragen, so dass Schäden an Nachbargebäuden sicher vermieden werden können.
Nachbarschutz trotz nachbarschaftsrechtlicher Vereinbarung
Trotz der uns vorliegenden nachbarschaftsrechtlichen Vereinbarung zum Einbringen der Anker auf dem Nachbargrundstück benötigen wir noch eine Freigabe, dass sich auf diesem Grundstück im betroffenen Bereich keine Medienleitungen, Erdtanks oder ähnliche technische Installationen befinden. Wegen dieser Bedenken können wir vor Vorliegen dieser Bescheinigung mit den Arbeiten nicht beginnen.