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Fliesen- und Plattenarbeiten

Fliesenbeläge auf Außentreppen

Nach dem von Ihnen erteilten Auftrag  sollen Außentreppen mit Fliesen (Platten) belegt werden. Hierbei besteht die Gefahr von eindringendem Wasser welches Kalkbestandteile lösen und diese als Ausblühungen oder Aussinterungen ablagern kann. Außerdem können Frostschäden an den Platten selbst oder im Klebemörtel auftreten. Dies kann zu Abplatzungen an den Fliesen und zu Ablösungen der Fliesen vom Klebemörtel führen.

Es ist nach unserem Kenntnisstand auch kein Verfahren bekannt, wie die beschriebenen Schäden bei Fliesen (Platten) auf Treppen im Außenbereich sicher vermieden werden können. Wir melden deshalb Bedenken nach § 4 (3) VOB/B an und lehnen zukünftige Gewährleistungsansprüche vorsorglich vollständig ab.

 

Fliesen auf geschüsseltem Zementestrich

 

Fliesen auf Zementestrich

 

Fliesen auf zu dünnem Estrich

 

Fliesen auf einlagiger Beplankung

 

Fliesen auf Terrassen oder Balkonen ohne Mindestgefälle

 

Fliesen auf Terrassen oder Balkonen ohne Drainageschicht

 

Auftraggeberseitig gestellte Fliesen im Außenbereich

 

Fliesen auf Stahlbetontreppen

 

Fliesen ohne Dehnfugen

 

Fliesenkanten ohne Glasierung

 

Fliesenfugen im Gewerbebereich

Copyright © 2010 - 2023, Bedenkenanmeldung Dipl. Ing. Joachim Malzahn