Fliesenbeläge auf Außentreppen
Nach dem von Ihnen erteilten Auftrag sollen Außentreppen mit Fliesen (Platten) belegt werden. Hierbei besteht die Gefahr von eindringendem Wasser welches Kalkbestandteile lösen und diese als Ausblühungen oder Aussinterungen ablagern kann. Außerdem können Frostschäden an den Platten selbst oder im Klebemörtel auftreten. Dies kann zu Abplatzungen an den Fliesen und zu Ablösungen der Fliesen vom Klebemörtel führen.
Es ist nach unserem Kenntnisstand auch kein Verfahren bekannt, wie die beschriebenen Schäden bei Fliesen (Platten) auf Treppen im Außenbereich sicher vermieden werden können. Wir melden deshalb Bedenken nach § 4 (3) VOB/B an und lehnen zukünftige Gewährleistungsansprüche vorsorglich vollständig ab.
Fliesen auf geschüsseltem Zementestrich
Fliesen auf Zementestrich
Fliesen auf zu dünnem Estrich
Fliesen auf einlagiger Beplankung
Fliesen auf Terrassen oder Balkonen ohne Mindestgefälle
Fliesen auf Terrassen oder Balkonen ohne Drainageschicht
Auftraggeberseitig gestellte Fliesen im Außenbereich
Fliesen auf Stahlbetontreppen
Fliesen ohne Dehnfugen
Fliesenkanten ohne Glasierung
Fliesenfugen im Gewerbebereich