Mauerwerk verschiedener Zusammensetzung
Plangemäß besteht das Mauerwerk Ihres Bauvorhabens aus unterschiedlichem Material.
So bestehen die Außenwände aus porosierten Hochlochziegeln (oder Porenbeton) und das Innenmauerwerk aus Kalksandstein. Wir melden hiermit nach § 4 (3) VOB/B Bedenken an, da es durch das unterschiedliche Schwindverhalten dieser Materialien zu Zwängungen und Rissbildungen kommen kann, für die wir keine Verantwortung übernehmen können.
Anschlüsse an Stahlbetonbauteile
An Ihrem Bauvorhaben gibt es mehrfach Anschlüsse des Mauerwerks an Stahlbetonstützen und/oder Stahlbetonwände. In den Plänen ist nicht erkennbar, ob hier später im Putz Fugen angeordnet werden oder wie die Verbindung zwischen Mauerwerk und Stützen hergestellt werden soll. Wir weisen darauf hin, dass es an solchen Übergängen wegen der unterschiedlichen Materialeigenschaften sehr häufig zu Rissen kommt und melden deshalb gemäß § 4 (3) VOB/B Bedenken gegen die Art der Ausführung an. Bitte machen Sie Angaben, wie diese von uns befürchteten Risse verhindert werden können.
Zu große Mauerlängen
Planungsseitig sind in Ihrem Bauvorhaben mehrfach Wände/Mauern vorgesehen, die eine Länge von über 10 m haben, ohne dass eine Fuge angeordnet ist. Wir weisen darauf hin, dass es bei solchen langen Bauteilen häufig zu Rissbildungen kommt und melden deshalb Bedenken gegen die Art der Ausführung nach § 4 (3) VOB/B an. Bitte machen Sie uns bis zum xx.xx.xxxx Angaben, wo und wie Fugen angeordnet werden sollen.
Unklarer Deckenanschluss
Bei Ihrem Bauvorhaben gibt es in den Plänen keine Angaben, wie der Deckenanschluss der nichtragenden Mauerwerkswände erfolgen soll. Da es bei den vorgesehenen Stahlbetondecken durch Kriechen zu Durchbiegungen kommen wird, werden dann über die nichttragenden Wände doch Lasten aus den Decken abgetragen. Dies kann zu Rissen, sowohl an den Decken als auch an den Wänden führen. Wir melden deshalb Bedenken nach § 4 (3) VOB/B gegen die Art der Ausführung an und bitten Sie, bis zum xx.xx.xxxx Angaben zur Ausführung des Deckenanschlusses zu machen.
Frei stehende Giebelwände
Wir sind mit den Mauerarbeiten aber nicht mit den Zimmererarbeiten beauftragt. Wir weisen darauf hin, dass die freistehenden Giebelwände, solange die Dachkonstruktion aus Holz nicht fertig gestellt ist, nicht standsicher sind. Starker Wind kann zu einem Einsturz führen, weshalb wir gegen die geplante Ausführung Bedenken nach § 4 (3) VOB/B anmelden.
Fehlender Deckenanschluss
Wie wir erfahren haben, sollen die nichttragenden Mauerwerkstrennwände zunächst nicht bis unter die Stahlbetondecken gemauert werden um Platz für haustechnische Installationen zu lassen. Wir weisen darauf hin, dass die Wände ohne festen Deckenanschluss nicht standsicher sind und melden deshalb gegen die geplante Ausführung Bedenken nach § 4 (3) VOB/B an.