Fehlende Angaben zur Betoniergeschwindigkeit
Planungsseitig ist an der Giebelwand zum Nachbargebäude eine Stahlbetonwand vorgesehen, bei der der Frischbeton auf die Nachbargiebelwand einen erheblichen Druck ausüben wird. Leider fehlen in den Plänen Angaben zur Betoniergeschwindigkeit bzw. zur maximal zulässigen Frischbetonhöhe. Dies ist vor allem in den oberen Geschossen von erheblicher Bedeutung. Wir melden deshalb Bedenken nach § 4 (3) VOB/B an und bitten Sie, uns bis spätestens zum xx.xx.xxxx Angaben zur maximalen Frischbetonhöhe zu machen.
Fehlende Angaben zur Mindestbetonfestigkeit
Nach Ihren Plänen sind am Bauteil x Montagearbeiten einer Stahlkonstruktion vorgesehen, durch die erhebliche Lasten in unsere Stahlbetonkonstruktion eingeleitet werden. In den Plänen fehlen Angaben zur Mindestfestigkeit des Betons bei Montagebeginn. Deshalb melden wir nach § 4 (3) VOB/B Bedenken an und bitten bis zum xx.xx.xxxx um Mitteilung welche Betonfestigkeit zum Montagezeitpunkt erforderlich ist. Sollten wir keine Angaben erhalten, werden wir davon ausgehen, dass die 28 Tage-Festigkeit erforderlich ist und eine entsprechende Pause im Bauablauf vorsehen.
Unklarer Verlauf der Fugenbänder bei Weißen Wannen
Im Bereich (hier am besten Achsenangaben) ist uns der Verlauf der für die Dichtigkeit der Weißen Wanne erforderlichen Fugenbänder unklar, da es hierzu kein Detail gibt. Auch gibt es hierzu keine Hinweise im Leistungsverzeichnis. Wir melden deshalb Bedenken nach § 4 (3) VOB/B an und bitten um Übersendung der notwendigen Angaben bis spätestens zum xx.xx.xxxx.
Bewehrungsführung
Im Bereich (Achsangaben) ist die Bewehrung so geführt, dass die erforderlichen Mindestabstände zwischen den Bewehrungsstählen unterschritten werden, so dass ein einwandfreier Betoniervorgang nicht gewährleistet ist (Mindestens 20 mm oder mindestens größter Stabdurchmesser oder mindestens Größtkorn + 5 mm) . Es kann deshalb zu Fehlstellen sowie Entmischungen kommen. Wir melden deshalb Bedenken nach § 4 (3) VOB/B an und bitten bis spätestens zum xx.xx.xxxx um Korrektur der Bewehrungspläne.
Sichtbeton
Fehlende Qualitätskriterien
Im Leistungsverzeichnis Ihres Bauvorhabens sind keine ausreichenden Angaben zur Qualität des gewünschten Sichtbetons gemacht. Wir sind deshalb bei der Angebotsbearbeitung davon ausgegangen, dass der einzubauende Beton auch in erhärtetem Zustand noch zu sehen sein soll. Dies ist uns bisher immer gelungen. Falls Sie höhere Anforderungen haben sollten, bitten wir, uns diese mitzuteilen und weisen darauf hin, dass dies zu erheblichen Mehrkosten führen könnte.
Fehlende Wetterstabilität
Wir weisen darauf hin, dass es witterungsbedingt derzeit zu erheblichen Schwankungen der Temperatur kommt. Da die Betonfärbung des Festbetons erheblich von der Reaktionsgeschwindigkeit abhängt, und diese wiederum ganz erheblich von der Temperatur bestimmt wird, können wir derzeit nicht gewährleisten, dass die Farbgebung der bestellten Bauteile aus Sichtbeton einheitlich ist. Wir melden deshalb Bedenken nach § 4 (3) VOB/B an und fragen an, ob die Arbeiten auf einen Zeitraum mit gleichmäßigen Temperaturen verschoben werden sollen. Falls nicht, müssen wir Mängelanzeigen wegen Farbabweichungen als nicht in unseren Verantwortungsbereich fallend ablehnen.
Nicht zum Schalungssystem passende Anker und Fugenstöße
Bei den unserem Angebot zugrundeliegenden Leistungsverezichnis, waren keine Abstandsangaben zu Schalungsankern und Schalungsstößen gemacht worden.
Wir haben deshalb mit dem von uns bevorzugten Schalungssystem xy geplant.
Nunmehr liegt uns ein Plan zu Schalungsankern und Schalungsstößen vor, der mit unserem Schalungssystem nicht kompatibel ist. Wir melden deshalb Bedenken nach § 4 (3) VOB/B an, da wir diese Maße bzw. Abstände nicht einhalten können.
Sichtbare Abstandhalter
Bei den von Ihnen geforderten Decken und Wänden, Stützen und Unterzügen in Sichtbeton sind keine Angaben zu der Art der verwendeten Abstandhalter gemacht. Abstandhalter sind zwingend erforderlich, um die notwendige Betondeckung sicher zu stellen.
Bitte machen Sie uns bis spätestens zum xx.xx.xxxx genaue Angaben zum Typ der zu verwendenden Abstandhalter, da die Abstandhalter sich abzeichnen werden und wir nicht wissen, was Sie diesbezüglich wünschen.
Scharfe Kanten
Wie aus den Plänen ersichtlich fordern Sie an Wandenden, Stützen und Unterzügen scharfe 90° Kanten ohne das übliche Einlegen einer Dreiecksleiste. Wir melden gegen diese Art der Ausführung Bedenken nach § 4 (3) VOB/B an, da es sich bei der von Ihnen gewünschten Leistung um eine unmögliche Leistung handelt. Es kann nicht sichergestellt werden, dass jeweils ausreichend Feinbestandteile und Zementleim in die Kanten gebracht werden können um Entmischungen zu vermeiden. Weiterhin kann bei den zu verwendenden biologisch unbedenklichen Trennmitteln nicht sicher verhindert werden, dass es zu Anhaftungen der Schalung kommt. Wenn Sie uns eine Betonrezeptur benennen, die nach Ihren Erfahrungen eine große Erfolgswahrscheinlichkeit bei der Ausführung mit sich bringt, können wir diese gern verwenden. Möglicherweise können Mehrkosten entstehen.
Nicht saugende Schalung
Nach Ihren Plänen ist die Verwendung einer nichtsaugenden Schalung vorgesehen. Nach unseren Erfahrungen führen nichtsaugende Schalungen häufig zu unerwünschten Marmorierungseffekten. Deshalb melden wir gegen die Art der Ausführung Bedenken nach § 4 (3) VOB/B an und bitten Sie um Stellungnahme bis zum xx.xx.xxxx. Mit schwach saugenden Schalungen haben wir bessere Erfahrungen gemacht. Die Verwendung dieser Schalung führt allerdings zu Mehrkosten in Höhe von x,xx €.
Fehlende Voraussetzungen bei der Transportbetonbelieferung
Wie wir soeben festgestellt haben, kann der Transportbetonlieferant xy aufgrund der Entfernung und des Verkehrsaufkommens nicht sicherstellen, dass seine Fahrzeuge jeweils innerhalb von 45 Minuten die Baustelle erreichen. Deshalb müssen wir bei der Herstellung von Sichtbeton Bedenken nach § 4 (3) VOB/B anmelden. Bitte benennen Sie uns bis zum xx.xx.xxxx eine Transportbetonlieferanten der sicher innerhalb von 45 Minuten die Baustelle erreichen kann, da sonst Abweichungen von der Farbe und Nestbildungen durch zu frühes Erhärten des Betons nicht vermieden werden können.
Fehlende Voraussetzungen bei der Transportbetonmischung
Wie wir soeben festgestellt haben, kann der Transportbetonlieferant xy nicht sicherstellen, dass während der gesamten Bauzeit von Sichtbetonbauteilen Ihrer Baustelle Zuschlagstoffe und Zement gleichmäßiger Zusammensetzung aus einer Charge verwendet werden.
Deshalb müssen wir bei der Herstellung von Sichtbeton Bedenken nach § 4 (3) VOB/B anmelden. Bitte benennen Sie uns bis zum xx.xx.xxxx eine Transportbetonlieferanten der sicherstellen kann dass für alle Sichtbetonteile Zuschlagstoffe und Zement gleichmäßiger Zusammensetzung aus einer Charge verwendet werden. Sollte dies nicht möglich sein sind Abweichungen bei der Farbe unvermeidlich und müssten von Ihnen hingenommen werden.
Zu hoher Bewehrungsgrad und zu hohe Betonierabschnitte
Wie wir festgestellt haben, sind die von Ihnen gewünschten Sichtbetonbauteile aus statischen Gründen zu hoch bewehrt. Bei diesem hohen Bewehrungsgrad und der erforderlichen Betonierhöhe ist ein Entmischen des Betons nicht sicher zu vermeiden, was zu so genannten Nestbildungen führen kann. Außerdem können die Innenverdichter nicht mehr zielgenau geführt werden. Deshalb melden wir Bedenken nach § 4 (3) VOB/B gegen die Art der Ausführung an und bitten bis zum xx.xx.xxxx um Stellungnahme.